Hintergrundinformationen zu CITES

Als Vollzugsbehörde von CITES leistet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen.

Schärfere Sanktionen beim illegalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen

Das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) setzt das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES-Übereinkommen) um. Es enthält insbesondere Regelungen zur Ein-, Durch- und Ausfuhr gefährdeter Tiere und Pflanzen.

An seiner Sitzung vom 18.09.2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) verabschiedet. Mit der Änderung sollen die strafrechtlichen Sanktionen insbesondere bei schweren Fällen von illegalem Handel verschärft werden.

Schwere Fälle von illegalem Handel mit international geschützten Tieren und Pflanzen sollen künftig ein Verbrechen darstellen. Neu gilt zudem eine Informationspflicht für Personen, die Exemplare geschützter Arten verkaufen. Weiter sehen die vorgeschlagenen Änderungen die Möglichkeit von zeitlich begrenzten Einfuhrverboten vor.

Weitere Informationen zu CITES auf der Webseite des BLV >>>

Fachkontakt: cites@blv.admin.ch