Carnet

Carnet ATA/CPD

Das Carnet ATA (Admission Temporaire/Temporary Admission)/CPD China-Taiwan ist ein internationales Zolldokument, welches bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr (Transit) von Waren anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann.

Vorteil für den Benutzer

Durch das Carnet ATA/CPD China-Taiwan wird der Carnet-Inhaber bzw. dessen Vertreter von der Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben (Umsatzsteuern) beim Grenzübertritt befreit.

Das Carnet ATA wird oft auch als "Reisepass für Waren" bezeichnet: Es ermöglicht

  • eine vorübergehende zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhr von Waren
  • eine einfache und schnelle Zollabfertigung

Funktion der Handelskammer

Die ausstellende Handelskammer funktioniert via Schweizer Dachverband (Alliance des Chambres de Commerce Suisse) gegenüber den ausländischen Zollbehörden als Bürge. Als Absicherung der Risiken, die sich für die Berner Handelskammer aus dieser Verpflichtung ergeben, wird vom Carnet-Inhaber eine Sicherstellung (Kaution) verlangt.

Zollabkommen

Zur Erleichterung der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Waren ist das internationale "Zollabkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren" vom 6. Dezember 1961 sowie das Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung ("Istanbuler Übereinkommen") vom 26. Juni 1990 geschaffen worden.

Verwendungszweck

Das Carnet ATA/CPD China-Taiwan kann für die folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Warenmuster zur Vorführung
  • Berufsmaterial
  • Ausstellungen, Messen, Kongresse

Das Carnet ATA/CPD China-Taiwan ist ein Jahr lang gültig und kann bei der Berner Handelskammer von Firmen und Privatpersonen mit Sitz beziehungsweise Wohnsitz im Kanton Bern beantragt werden.

Beteiligte Länder

Diesem Abkommen sind zur Zeit folgende Länder angeschlossen: https://www.ataswiss.ch/Default.aspx?chamber=BHK

Die Anleitung zur Registrierung ATASwiss finden Sie hier