JA zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung

Das Modell der Individualbesteuerung bringt unser Steuerrecht in die Gegenwart: Jede erwachsene Person wird unabhängig vom Zivilstand separat besteuert. Damit werden alle Benachteiligungen wie die Heiratsstrafe und der Konkubinatsbonus abgeschafft. Die Reform ist die logische Weiterentwicklung der Gleichstellung und sorgt für ein gerechtes, einfaches Steuersystem.

Mehr Erwerbsanreize und Fachkräfte für die Wirtschaft
Heute sind 7,5 % der Frauen unfreiwillig unterbeschäftigt. Laut Ecoplan möchten 80 % der Personen, die mehr arbeiten wollen, ihr Pensum erhöhen, überwiegend Frauen zwischen 25 und 55 Jahren. 58 % dieser Gruppe haben einen Abschluss auf Sekundarstufe II, jede dritte Person sogar einen Hochschulabschluss. Mit der Individualbesteuerung könnten bis zu 44’000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen. Das ist ein enormes inländisches Potenzial für die Unternehmen und den Arbeitsmarkt. Angesichts des Fachkräftemangels und der demografischen Herausforderungen muss die Schweiz jetzt die Weichen stellen: Es braucht Rahmenbedingungen, die Arbeit für gut ausgebildete Frauen attraktiv machen. Mehr Erwerbstätigkeit bedeutet auch höhere Renten und weniger Altersarmut, insbesondere bei Frauen, die heute im Schnitt 20’000 Franken weniger Rente pro Jahr erhalten.

Steuerliche Entlastung und faire Rahmenbedingungen
Die Reform beseitigt die Heiratsstrafe und negative Erwerbsanreize für Zweitverdienende. 50 % der Ehepaare werden steuerlich entlastet, 36 % bleiben unverändert, und nur 14 % zahlen leicht mehr, weil sie bisher von einem Heiratsbonus profitiert haben. Die steuerliche Entlastung ist gleichmässig für alle Einkommensklassen, rund 600 Mio. Franken beträgt die Summe. Zudem hat die zusätzliche Erwerbstätigkeit schon bald zusätzliche Steuereinnahmen zur Folge.

Die Individualbesteuerung stärkt die finanzielle Eigenständigkeit und setzt die richtigen Anreize.

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