Bauen ermöglichen, nicht verhindern
Die Raumplanungsbehörden stehen in der Pflicht, dass die Wirtschaft genügend verfügbare Fläche erhält. Verfahren müssen schnell, effizient und transparent ablaufen.
Damit wirtschaftsrelevante Infrastrukturen wie beispielsweise Produktionsstätten, Büros, Verkehrswege oder Energieanlagen gebaut werden können, bedarf es ausreichender Flächen, welche innert nützlicher Frist für die entsprechenden Vorhaben bereitstehen.
Für Unternehmen, welche ihre strategischen Landreserven aufgebraucht haben, wird es zunehmend schwierig, verfügbare Entwicklungs- und Wachstumsflächen zu erwerben, weil die restriktiven Bestimmungen der Raumplanungs- und Baugesetzgebung eine rasche Bereitstellung von neuen Flächen verhindern.
Die Behörden haben grundsätzlich die Aufgabe, Planungs- und Baubewilligungsverfahren effizient zu steuern. Wichtig dabei sind Transparenz, zügige Bearbeitung, Bürgernähe und Digitalisierung. Hier herrscht Nachholbedarf.
Forderungen im Einzelnen
1. Genügend Flächen für Arbeitsplätze und wirtschaftsnahe Infrastrukturen
- Das kantonale Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) ist weiterzuführen. Die Aufnahme neuer, geeigneter Standorte in das Programm soll weiterhin erfolgen.
- Das kantonale Programm der Strate- gischen Arbeitszonen (SAZ) muss optimiert werden. Insbesondere sind die rechtlichen Rahmenbedingen so zu gestalten, dass eine im kantonalen Interesse erfolgte Planung nicht durch Entscheide auf Gemeindeebene unter- laufen werden kann.
- Durch eine aktive Bodenpolitik soll der Kanton in die Lage versetzt werden, eine rasche Verfügbarkeit von strategischen Arbeitszonen für die Ansiedlung grösserer Unternehmen sicherzustellen. Dafür soll er die Möglichkeit erhalten, geeignete Grundstücke zu erwerben, um sie anschliessend gezielt wieder zu veräussern. Der Verwendungszweck muss gesetzlich verankert sein.
- Mit der bundesrechtlich vorgeschriebenen Arbeitszonenbewirtschaftung (AZB) erfasst und dokumentiert der Kanton Bern Arbeitszonen, damit diese besser genutzt werden können, bevor neues Land eingezont wird. Viele dieser nicht überbauten Arbeitszonen sind jedoch nicht oder innert Frist verfügbar.
- Die Verfügbarkeit von gut gelegenen Arbeitsstandorten – vor allem auch für die produzierende Industrie – muss erhöht werden. Der Kanton Bern soll sich auch beim Bund dafür einsetzen, damit Einzonungen für Firmenerweiterungen (und Ansiedlungen) erleichtert werden. Auch soll er seine Baugesetzgebung entsprechend anpassen.
- Die Vermittlung von Bauland, Immobilien und Gewerbeflächen durch die Standortförderung ist weiterzuführen.
2. Raschere Verfahren und Transparenz, insbesondere für wichtige Vorhaben
- Für Unternehmen ist wichtig zu wissen, wann eine behördliche Antwort zu erwarten ist, damit sie ihre Aktivitäten mit weniger Unsicherheiten planen können. Die Behörden sollen daher jeweils zu Beginn des Verfahrens präzise Angaben zu den zu erwartenden Behandlungsfristen für den spezifischen Fall kommunizieren. Denkbar wäre auch eine differenzierte gesetzliche Verankerung von Ordnungsfristen.
- Der Kanton Bern hat ein grosses Potenzial für die Energiegewinnung in den Bereichen Wasser, Wind und Sonne. Vorhaben wie beispielsweise das Speicherkraftwerk Trift, die Erhöhung der Grimsel Staumauer, die Erhöhung der Staumauer beim Oberaarsee oder Alpine Solaranlagen sind prioritär zu behandeln.