Schiedsordnung / Mediation

Die Industrie- und Handelskammern von Basel, Bern, Genf, Lugano, Luzern (Zentralschweiz), Neuenburg und Zürich haben die Swiss Arbitration Association ASA gegründet, die Verfahren zur Streitbeilegung anbietet, basierend auf der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung und der Schweizerischen Mediationsordnung (Swiss Rules).

Die Swiss Arbitation Association ASA bietet unter dem Namen „Swiss Rules of International Arbitration“ gesamtschweizerisch eine einheitliche Schiedsordnung für nationale und internationale Schiedsfälle an. Diese stellt eine diskrete Streiterledigung sicher und misst der Parteiautonomie eine grosse Bedeutung zu. Genaue Informationen zu den Verfahrensregeln und deren Anwendung finden Sie unter www.swissarbitration.org.

Hier können Sie die Broschüre „Swiss Rules of International Arbitration“ herunterladen.

Mediation

Ebenfalls bieten die Schweizerischen Handelskammern ein Mediationsverfahren für Wirtschaftskonflikte an.

Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien suchen mit Unterstützung einer dritten unabhängigen Person, dem Mediator, nach einer einvernehmlichen Lösung, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Die Handelskammern haben erkannt, dass das Verfahren der Mediation gerade für Unternehmungen ein immer wichtigeres zeit- und geldsparendes Mittel zur Konfliktlösung darstellt. Bereits bestehende Geschäftsbeziehungen werden weniger beeinträchtigt, da stets eine Win-Win Lösung angestrebt wird.

Dank der erarbeiteten Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte ist der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern in der Lage, seinen Mitgliedfirmen den Zugang zur Mediation zu erleichtern. Im Falle eines Konflikts kann das Mediationsverfahren mühelos eingeleitet werden.

Hier können Sie die Broschüre zum Mediationsverfahren “Swiss Rules of Mediation” herunterladen.

Am 1. Januar 2020 ist zudem das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen in Kraft getreten und Kunden von Finanzdienstleistern können nun von einem Ombudsstellen-/Mediationsverfahren Gebrauch machen. Hierfür müssen sich Finanzdienstleister, welche in der Schweiz aktiv sind, einer Ombudsstelle anschliessen, die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) anerkannt wurde. Am 27. Juli 2020 wurde die SCAI vom EFD als Ombudsstelle für Finanzdienstleistungen anerkannt und bietet nun allen Interessenten spezifische Mediationsdienstleistungen an, welche sich nach der SCAI-Mediationsordnung für Streitigkeiten im Bereich von Finanzdienstleistungen richten.

Ihre Kontaktperson

Handels- und Industrieverein des Kantons Bern
Jasmin Waldvogel
Kramgasse 2, Postfach, 3001 Bern
Tel. 031 388 87 84
Kontakt

Über diesen Kontakt können Sie auch Schiedsfälle bei uns anmelden oder ein Mediationsverfahren einleiten.