Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsverfahren / Mediation

Die Berner Handelskammer hat zusammen mit den Industrie- und Handelskammern Basel, Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt, Zentralschweiz und Zürich sowie der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) im Jahr 2021 die Swiss Arbitration Centre AG gegründet.

Das Swiss Arbitration Centre verwaltet internationale und nationale Schiedsverfahren unter der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung (auch Swiss Rules) sowie Mediationen unter der Schweizerischen Mediationsordnung. Zudem ist das Swiss Arbitration Centre eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannte Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Kunden und Finanzdienstleistern gemäss dem FIDLEG.

Die Swiss Arbitration Centre AG ist die direkte Rechtsnachfolgerin der Swiss Chambers’ Arbitration Institution (SCAI). Schieds- oder Mediationsvereinbarungen, die auf die SCAI oder die Handelskammern verweisen, bleiben gültig und verbindlich und werden vom Swiss Arbitration Centre anerkannt und angewendet.

Bei Fragen können Sie sich per E-Mail direkt an das Swiss Arbitration Centre wenden: centre@swissarbitration.org. Weitere Kontaktdaten finden Sie hier.

Schiedsverfahren

Schiedsverfahren stellen eine alternative Streitbeilegungsmöglichkeit zu einem staatlichen Gerichtsverfahren dar. Sie gelten als effektive und effiziente Methode zur Beilegung nationaler und internationaler Handelsstreitigkeiten. Ein Schiedsverfahren basiert auf der Autonomie der Parteien und kann an deren Bedürfnisse flexibel angepasst werden.

Im Rahmen eines Schiedsverfahrens wird ein Rechtsstreit von einer privaten Instanz, dem so genannten Schiedsgericht, in Form eines Schiedsspruchs entschieden. Grundsätzlich sind Schiedssprüche endgültig und bindend. Sie können nur unter besonderen Umständen vor einem staatlichen Gericht angefochten werden. Schiedssprüche können in der Schweiz und im Ausland vollstreckt werden. Die Vollstreckung im Ausland ist zudem durch das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 in vielen Ländern einfacher als die Vollstreckung von Entscheidungen staatlicher Gerichte. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Vorteilen der schweizerischen Schiedsgerichtsbarkeit.

Die Internationale Schweizerische Schiedsordnung zeichnet sich vor allem durch Effizienz, Flexibilität und geringe Kosten aus. Die Parteien können die Schiedsrichter, das anwendbare Recht, die Verfahrenssprache, den Sitz des Schiedsverfahrens und ihre Rechtsvertretung in der Schweiz oder im Ausland frei bestimmen. Liegt der Sitz des Schiedsverfahrens in der Schweiz, so kommen die Parteien in den Genuss der zahlreichen Vorteile, die das schweizerische Schiedsverfahrensrecht bietet. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung.

Die Beilegung einer Streitfrage durch ein Schiedsgericht kann von den Parteien bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Hier finden Sie eine Musterklausel zur Durchführung eines Schiedsverfahrens.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Einleitung eines Schiedsverfahrens beim Swiss Arbitration Centre.

Mediation

Ebenfalls bietet das Swiss Arbitration Centre ein Mediationsverfahren für Wirtschaftskonflikte an.

Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien suchen mit Unterstützung einer dritten unabhängigen Person, der Mediatorin oder dem Mediator, nach einer einvernehmlichen Lösung, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Die Mediatorin oder der Mediator erleichtert den Austausch von Informationen und Perspektiven zwischen den Parteien und ermutigt sie, Lösungen zu finden, die ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechen. Sofern von den Parteien nicht ausdrücklich gewünscht, gibt der Mediator keine eigenen Stellungnahmen ab (wie ein Sachverständiger) und macht keine Vorschläge (wie ein Schlichter).

Die Handelskammern und das Swiss Arbitration Centre haben erkannt, dass das Verfahren der Mediation gerade für Unternehmen ein immer wichtigeres zeit- und geldsparendes Mittel zur Konfliktlösung darstellt. Bereits bestehende Geschäftsbeziehungen werden weniger beeinträchtigt, da stets eine Win-Win-Lösung angestrebt wird.

Dank der erarbeiteten Schweizerischen Mediationsordnung kann eine Mediation mühelos eingeleitet und durchgeführt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Schweizerischen Mediationsordnung des Swiss Arbitration Centre.

Die Durchführung einer Mediation kann von den Parteien bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Hier finden Sie eine Musterklausel zur Durchführung einer Mediation.

FIDLEG-Mediation

Am 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in Kraft getreten. Das FIDLEG sieht vor, dass Kunden für sämtliche Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern ein Vermittlungsverfahren bei einer staatlich anerkannten Ombudsstelle in Anspruch nehmen können. Hierfür müssen sich Finanzdienstleister, welche in der Schweiz aktiv sind, einer Ombudsstelle anschliessen, die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) anerkannt wurde.

Das Swiss Arbitration Centre ist seit 2020 als Ombudsstelle für Finanzdienstleistungen anerkannt und bietet nun allen Interessenten spezifische Mediationsdienstleistungen an, welche sich nach der Mediationsordnung für Streitigkeiten im Bereich von Finanzdienstleistungen richten.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den entsprechenden Dienstleistungen des Swiss Arbitration Centre.

Ihre Kontaktperson

Handels- und Industrieverein des Kantons Bern
Jasmin Waldvogel

Kramgasse 2, Postfach, 3001 Bern
Tel. 031 388 87 87
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