Ja zur staatlichen elektronischen Identität

Mit dem Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz) schafft der Bund die Grundlage für eine staatlich ausgestellte digitale Identität. Die E-ID ermöglicht eine sichere, einfache und datenschutzkonforme Identifikation – etwa bei Behördengängen oder im Online-Handel.

Alle Personen mit Schweizer Pass, Identitätskarte oder gültigem Ausländerausweis können die E-ID freiwillig und kostenlos beantragen. Die Verwaltung erfolgt über eine vom Bund bereitgestellte App, wobei die Daten dezentral gespeichert werden. Nutzerinnen und Nutzer behalten die Kontrolle über ihre Daten.

Das Gesetz schafft zudem eine staatliche Vertrauensinfrastruktur. Damit können künftig auch digitale Nachweise wie Wohnsitzbestätigungen oder Diplome sicher ausgestellt und genutzt werden.

Die Vorlage schafft die Grundlage für eine moderne, serviceorientierte Verwaltung, berücksichtigt internationale Standards und lässt künftige technologische Weiterentwicklung zu.
Für die Wirtschaft bedeutet die staatliche E-ID einen sicheren, standardisierten Identitätsnachweis, der digitale Geschäftsprozesse vereinfacht, Kosten senkt und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Der HIV Kanton Bern empfiehlt die Annahme.




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