Mehr Eigenständigkeit, weniger Belastung
Stopp die rote Laterne! Eine spürbare Senkung der Steuerbelastung im Kanton Bern steigert matchentscheidend die Attraktivität des Standorts – national und international.
Die Steuerbelastung der natürlichen Personen (inklusive Kader der Wirtschaft) ist im interkantonalen Vergleich wesentlich zu hoch. Bei den juristischen Personen belegt der Kanton Bern hinsichtlich des maximal Gewinnsteuersatzes gar den letzten Rang. Einen kleinen Lichtblick gibt es bei den Massnahmen im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), wo der Kanton Bern die maximal mögliche Entlastung gewählt hat.
Die Steuereinnahmen nehmen zwar jedes Jahr zu, werden aber durch das stete Wachstum der Staatsausgaben jeweils aufgezehrt. Die Staatsquote hat sich nach ständigem Anstieg seit 2012 auf hohem Niveau (+/- 20%) stabilisiert, sollte aber wieder gesenkt werden.
Der Ressourcenindex des Kanton Bern (Ressourcenpotenzial pro Einwohner im Verhältnis zum schweizerischen Mittel) nimmt stetig ab, das heisst der Kanton Bern wird langsam «abgehängt».
Forderungen im Einzelnen
1. Steuerentlastungen und Wettbewerbsfähigkeit:
- Die Gewinnsteuern für juristische Personen sollen gesenkt werden, um im interkantonalen Vergleich wieder eine Spitzenposition zu erreichen.
- Steuerliche Entlastungen für natürliche Personen, insbesondere auch für Kader der Wirtschaft, sollen im Rahmen von Steuergesetzrevisionen umgesetzt werden, um die Attraktivität des Kantons Bern als Wohnort zu erhöhen.
2. Erhalt und Anpassung spezifischer Steuerregelungen:
- Die Pauschalbesteuerung ist moderat zu gestalten und beizubehalten, um das Berggebiet zu fördern und die bernische Volkswirtschaft zu unterstützen.
- Die attraktive Regelung zur Begrenzung der Vermögenssteuern bei ertragsschwachen, qualifizierten Beteiligungen ist beizubehalten.
3. Reduktion der Steuer- und Abgabenlast für Unternehmen:
- Die Kirchensteuer für juristische Personen ist abzuschaffen.
- Steuersenkungen dürfen nicht durch eine Erhöhung von Gebühren kompensiert werden; stattdessen sind die Gebühren regelmässig mittels Benchmarkings zu überprüfen und Dank kosteneffizienter Aufgabenerfüllung und Verzicht auf Fiskalanteile zu senken.
4. Effizienzsteigerungen und Haushaltsdisziplin:
- Der finanzpolitische Handlungsspielraum soll durch Steuersenkungen, Sparmassnahmen, Effizienzsteigerungen, Outsourcing von Aufgaben und eine verstärkte interkantonale Zusammenarbeit erweitert werden.
- Der Personalbestand in der kantonalen Verwaltung ist zu reduzieren und die Lohnsumme zu plafonieren. Die Entlöhnungen dürfen nicht höher sein, als bei vergleichbaren Funktionen in der Privatwirtschaft.
- Die Staatsquote ist zu senken und das jährliche Ausgabenwachstum soll sich am BIP orientieren.
- Die Schuldenbremse darf nicht weiter verwässert werden.