Ursprungszeugnisse
Ursprungsbeglaubigungen dienen zum Nachweis des Ursprungs sowie des Wertes oder des Preises einer Ware. Sie können weitere Angaben enthalten, die zur Identifizierung der Ware erforderlich sind.
Grundlage
Ursprungszeugnisse basieren auf den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln und werden ausschliesslich von den Handelskammern beglaubigt.
Wann werden Beglaubigungen verlangt?
Die verschiedensten Interessen der Handelspartner (Kontrolle von Einfuhrkontingenten), der Zollbehörden und der Spediteure (Devisen- und Importvorschriften) oder der Banken (Akkreditiv) können dazu führen, dass ein Ursprungszeugnis verlangt werden kann.
Zuständigkeit der Berner Handelskammer
Die Mitarbeitenden der Berner Handelskammer erteilen Ihnen gerne Auskunft über die Ländervorschriften im Bezug auf das Ausstellen von Exportdokumenten und weiteren länderspezifischen Vorschriften.
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