Ursprungszeugnisse

Ursprungszeugnisse und Ursprungsbeglaubigungen sind amtliche und somit öffentliche Urkunden mit erhöhter Beweiskraft. Diese Urkunden werden auf speziellen Formularen ausgestellt und von den Beglaubigungsdiensten der Handelskammern in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein beglaubigt.

Eine Ursprungsbescheinigung wird mit einem Stempel der Handelskammer auf Handelsfakturen und anderen Dokumenten errichtet.

Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis als Download

Um die Abwicklung für unsere Kunden einfach und schnell zu machen, bieten wir die Formulare für das Beglaubigungsgesuch und das Ursprungszeugnis als Download an, damit die Daten direkt am PC erfasst werden können.

Die notwendigen Formulare (Vorder- und Rückseite des Beglaubigungsgesuchs sowie Ursprungszeugnis) werden Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Technische Voraussetzungen

Um sicherzustellen, dass die PDF-Formulare korrekt ausgefüllt werden, bitten wir Sie, den Adobe Acrobat Reader ab Version 5.0 zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass frühere Versionen des Acrobat Readers und die Bearbeitung direkt im Browser nicht unterstützt werden. Ein Internetzugang wird lediglich zum Herunterladen der Formulare benötigt; zum Ausfüllen der Formulare ist keine Internetverbindung erforderlich.




PDF-Datei zur Bearbeitung am eigenen PC herunterladen

Typ
Name
Grösse

Wie fülle ich die Formulare aus?

Beginnen Sie mit dem Beglaubigungsgesuch und füllen Sie Antragsteller (Exporteur), Empfänger, etc. aus. Von Feld zu Feld gelangen Sie über die Tabulator-Taste. Die gelb markierten Felder sind zwingend auszufüllen.

Im Ursprungszeugnis können Sie keine Veränderungen der Eintragungen vornehmen. Diese werden automatisch vom Beglaubigungsgesuch übernommen. Weil das Layout der Formulare vorgegeben ist und wir keine Änderungen daran vornehmen dürfen, wird zum Teil nicht der gesamte zur Verfügung stehende Platz im Beglaubigungsgesuch genutzt, damit die Daten auch in den zumeist kleineren Feldern im Ursprungszeugnis Platz finden. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Darstellung im Ursprungszeugnis ebenfalls überprüfen, bevor Sie den Ausdruck über den grünen Balken links starten.

Nach erfolgreichem Ausdruck versehen Sie das Beglaubigungsgesuch mit Ihrem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift. Senden Sie uns Ihren Originalausdruck des Beglaubigungsgesuchs und Ursprungzeugnisses auf weissem Papier zu. Sie erhalten die abgestempelten Formulare in gewohntem Grün von uns zurück. Um ein Ursprungszeugnis beglaubigen zu können, muss dieses zusammen mit dem Beglaubigungsgesuch, einer Kopie der Exportrechnung und einem frankierten Retourcouvert an die Berner Handelskammer, Kramgasse 2, Postfach, 3001 Bern gesandt werden. Für Handelswaren ab CHF 2'000.00 pro Artikel und Position müssen Sie uns zwingend einen entsprechenden Ursprungsnachweis vorlegen. Soll die Rechnung ebenfalls beglaubigt werden, muss eine zusätzliche Kopie für unsere Akten beigelegt werden.

Kosten

Für jedes kopierte Ursprungszeugnis wird von der Handelskammer eine Gebühr von CHF 1.50 erhoben. Die Anzahl der gewünschten Kopien ist von Ihnen auf dem Beglaubigungsgesuch anzumerken.

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