Allgemeines & News

Zahlreiche Exportfirmen kennen und schätzen es genauso wie Sportverbände oder Privatpersonen - das Carnet ATA. Dieses Zolldokument dient als Reisepass für Waren aller Art, wie zum Beispiel Messegüter, Berufsausrüstungen, Warenmuster oder Sportgeräte, welche aus der Schweiz vorübergehend in ein Drittland eingeführt und dort verwendet werden sollen.

Allgemeine Informationen und News, die es bei den Carnet ATA/CPD zu beachten gilt:

ATASwiss: Wichtige Änderung bei der Verwendung von Listen

Per 1. Januar 2023 können wir Listen zum Carnet ATA nicht mehr akzeptieren.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, ab sofort die CSV-Vorlage zu verwenden. Sie finden diese unter www.ataswiss.ch im Register "Dokumente und Support".

Die CSV-Vorlage erleichtert Ihnen die Erfassung mehrerer Positionen im Carnet ATA.

Wir danken für Ihr Verständnis und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.


Standortwechsel Zoll Nord Aarau

Im Rahmen der Transformation DAZIT hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG entschieden, den Standort Aarau aufzugeben. Ab dem 12. September 2022 werden die Zolldienstleistungen am neuen Standort in Brugg sichergestellt:

Zoll Nord – Brugg
Wildischachenstrasse 14
5200 Brugg
Telefon Zentrale: +41 58 466 16 00
E-Mail: zoll.aargau_brugg@bazg.admin.ch

Schalteröffnungszeiten: Montag – Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr (Der Schalter befindet sich im Hauptgebäude im 2. OG)

Carnet ATA-Eröffnungen werden während der Schalteröffnungszeiten vorgenommen. Ausserhalb dieser Zeiten ist die Eröffnung bei einer zuständigen Zollstelle vorzunehmen.

Eröffnung eines schweizerischen Carnet ATA/CPD

Das erhaltene Carnet ATA muss bei einer für die Veranlagung von Handelswaren zuständigen Schweizer Inland- oder Grenzzollstelle eröffnet werden, bevor Sie die betreffenden Waren ausführen können.

Eröffnen Sie Ihr Carnet ATA bei einer für die Veranlagung von Handelswaren zuständigen Inlandzollstelle, so müssen Sie die betreffenden Waren nicht vorführen, ausser auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Eröffnen Sie Ihr Carnet ATA bei einer für die Veranlagung von Handelswaren zuständigen Grenzzollstelle, so müssen Sie die betreffenden Waren vorführen, es sei denn, Sie wollen diese nicht sofort ausführen.

Eröffnen Sie Ihr Carnet ATA bei einer für die Veranlagung von Handelswaren zuständigen Grenzzollstelle und führen nur einen Teil der betreffenden Waren sofort aus, so müssen Sie nicht alle im Carnet enthaltenen Waren, sondern nur die sofort ausgeführten Waren vorführen. In Bern können Carnet ATA beim Zoll Mittelland (Bogenschützenstrasse 9B, 3001 Bern, +41 58 462 68 69) eröffnet werden.


Angaben von Serien-Nummern bei Maschinen und Geräten

Um Probleme mit den Zollbehörden zu vermeiden, ist es wichtig, dass Serien-Nummern von Maschinen und Geräten beim Warenbeschrieb unbedingt immer aufgeführt werden. Dies vereinfacht die Überprüfung der Waren für die Zollbehörden und beschleunigt in der Regel die Zollabwicklung.

Carnet ATA Duplikat - Vorgehen bei Verlust eines Carnets vor Ablauf der Gültigkeitsfrist

Bei Verlust, Vernichtung oder Diebstahl eines noch gültigen Carnets, bei welchem die Ware sich noch im Ausland befindet, kann der Carnetinhaber unter schriftlicher Angabe der Gründe und Umstände des Verlusts bei seiner Handelskammer ein Duplikat beantragen.

Vorgehen bei ataswiss - Carnet «elektronisch beantragtes Carnet»:

Wurde das ursprüngliche Carnet per ataswiss beantragt und ausgestellt, kann die Handelskammer nach Eingang der schriftlichen Angabe der Gründe und der Umstände des Verlusts ein Duplikat erstellen.

Alle Blätter des Duplikats werden mit dem Vermerk «Duplikat» versehen. Das Duplikat muss vom Carnetinhaber durch das Zollinspektorat Zürich in Kraft gesetzt werden:

Zoll Zürich
Team Traffic
Embraport 1
8424 Embrach

Tel. 058 481 30 21
E-Mail: traffic.embrach@ezv.admin.ch

Im Anschluss daran kann der Rücktransport der Waren erfolgen. Das korrekt gelöschte Duplikat muss umgehend an die Handelskammer retourniert werden.

Wichtig

  • Ein Duplikat enthält nur Trennabschnittblätter für die Rücknahme der Waren in die Schweiz.
  • Ein Duplikat kann nur ausgestellt werden, wenn die Gültigkeit des Carnets noch nicht abgelaufen ist.
  • Die Ware muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit des Carnets mit dem Duplikat in die Schweiz retourniert werden.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Exportabteilung:

Tel. 031 388 70 70 / E-Mail: bhk@bern-cci.ch