Systemprüfung umsetzen – die Lösung bleibt die freiwillige Kirchensteuer für Unternehmen
Der HIV lehnt die Variante des Regierungsrats sowie der vorberatenden Kommission ab und plädiert für eine Rückweisung. Denn der Auftrag des Vorstosses zur grundlegenden Systemprüfung bleibt unerfüllt. Klar ist: juristische Personen werden gegenüber Privatpersonen bei der Kirchensteuer benachteiligt.
Der ursprüngliche Auftrag des Vorstosses zur grundlegenden Systemprüfung wurde durch den Bericht nicht erfüllt. Eine vollständige Auslegeordnung der Ausgangslage ist somit nicht vorhanden und eine fundierte und zeitgemässe Lösung nicht möglich. Für den HIV bleibt klar: Notwendig bleibt eine echte Systemkorrektur hin zur Freiwilligkeit, um die Unternehmen zu entlasten.
«Eine Pflichtabgabe aus dem Jahr 1939 passt nicht mehr in eine moderne Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Unternehmen sollen – wie natürliche Personen – selbst entscheiden, ob sie diesen Beitrag leisten wollen. Nur ein freiwilliges Modell schafft Wahlfreiheit und stärkt die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Bern.», erklärt Daniel Arn, Präsident des HIV Kanton Bern. Die zahlenbasierten Argumente sind auf der Seite des Wirtschaftsverbandes.
Finanzielle Lage der Kirchgemeinden: 30 Millionen Überschüsse
Die finanzielle Situation der Kirchgemeinden ist solide. Die Jahresrechnungen der Kirchgemeinden schliessen stets positiv ab – mit einem durchschnittlichen Gewinn von rund CHF 30 Mio! Selbst bei einem Wegfall der Kirchensteuer juristischer Personen im Umfang von rund CHF 40 Mio. beträgt der Nettoeffekt realistisch nur rund CHF 10 Mio. Dieser Betrag ist verkraftbar, sofern Effizienzsteigerungen vorgenommen, das Kerngeschäft priorisiert, Drittspenden reduziert, Fundraising gestärkt und Freiwilligenarbeit gezielter eingebunden wird. Sämtliche öffentlichen und privaten Institutionen müssen sich fokussieren – dies ist auch den Kirchgemeinden zumutbar.
Interkantonaler Vergleich zeigt klaren Nachholbedarf
Fünf Kantone haben die Kirchensteuer für juristische Personen abgeschafft (BS, SH, AR, AG, GE). Zwei Kantone kennen bereits die Freiwilligkeit (NE, TI). Die Praxis zeigt: Die Kirchgemeinden bestehen weiterhin und können ihr Angebot anbieten. Warum weder Freigrenze noch Status quo genügen Die Empfehlung des Regierungsrates und der Kommission greifen zu kurz: Eine Freigrenze entlastet zu wenig und lässt das System der Pflichtabgabe unangetastet. Der Status quo ignoriert wiederum vollständig das Gleichbehandlungsproblem zwischen natürlichen und juristischen Personen. Beide Varianten verfehlen den Postulatsauftrag, der eine umfassende Prüfung eines freiwilligen Modells verlangt hat.
Fazit des HIV Kanton Bern
Vor einem politischen Entscheid braucht es eine saubere und allumfassende Auslegeordnung der Optionen. Die freiwillige Zuwendung ist die konsequenteste und fairste Lösung. Sie respektiert die gesellschaftliche Rolle der Kirchen, stellt die Wahlfreiheit der Unternehmen sicher und stärkt die Standortattraktivität des Kantons Bern. Der HIV Kanton Bern fordert den Grossen Rat deshalb auf, den Weg für diese dringend notwendige Systemkorrektur freizumachen und den Bericht zur Ergänzung zurückzuweisen.