Verfahrensvereinfachung – die Politik ist gefordert!

Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen nehmen zu viel Zeit in Anspruch. Verfahrensdauern von fünf und mehr Jahren für grössere Vorhaben sind keine Seltenheit. Die bisherigen Bestrebungen, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, zeigen wenig Wirkung. Effektivere Massnahmen sind gefragt.

Ein Fachbeitrag von Walter Streit, Rechtsanwalt LL.M, Advokatur JSM

Wer ein grösseres Bauvorhaben oder Infrastrukturprojekt realisieren will, muss regelmässig mehrere Verfahren durchlaufen (Planungs- und Bewilligungsverfahren, evtl. Konzessionsverfahren), die sich je über mehrere Instanzen und viele Jahre hinziehen können. Im Folgenden werden zwei Vorschläge zuhanden der Politik präsentiert, wie Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden könnten. Diese lehnen sich an Vorstösse an, die auf Bundesebene für die Bewilligung von erneuerbaren Energieproduktionsanlagen diskutiert werden.

Verfahrenskonzentration

Grosse Bau- und Infrastrukturprojekte erfordern oft eine Grundlage im kantonalen Richtplan (evtl. in einem Sachplan) und in einem Nutzungsplan, was die Durchführung mehrerer Planungsverfahren bedingt. Anschliessend folgt ein allfälliges Konzessions- und Baubewilligungsverfahren. Das Koordinationsgesetz sieht dazu zwar Vereinfachungen und Fristen vor, diese erweisen sich jedoch als ungenügend.

Eine effektive Verfahrensbeschleunigung würde bedingen, dass im Anschluss an ein allfälliges Richt- oder Sachplanverfahren lediglich ein konzentriertes Bewilligungsverfahren (Plangenehmigungsverfahren) durchgeführt werden müsste, das sämtliche Bewilligungen, Genehmigungen und Konzessionen beinhaltet.

Für Vorhaben von überregionaler Bedeutung wäre ein kantonales Genehmigungsverfahren angezeigt (analog zur kantonalen Überbauungsordnung), für kleinere Projekte ein durch das Regierungsstatthalteramt oder die Gemeinde (mit voller Bewilligungskompetenz) geführtes Verfahren mit anschliessender rascher kantonaler Genehmigung.

Rechtswegverkürzung

Eine zweite Beschleunigungsmöglichkeit bestünde darin, eine einzige kantonale Beschwerdeinstanz (Verwaltungsgericht) mit voller Überprüfungsbefugnis vorzusehen. Dies würde eine entsprechende personelle Aufstockung beim Gericht bedingen, ermöglichte andererseits aber personelle Einsparungen bei den entlasteten Direktionen (namentlich Bau- und Verkehrsdirektion sowie Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern).

Zur Person

Walter Streit und weitere Partner der Advokatur JSM sind auf den Gebieten des Bau­, Raumplanungs­, Energie­, Infrastruktur- und Submissionsrechts spezialisiert. Sie Unternehmen und Privatpersonen, gestalten Rechtsgeschäfte und führen Prozesse.

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