Mindestlöhne in Biel und Bern – gut gemeint, schlecht gemacht
In den Städten Biel/Bienne und Bern wurde jeweils die sogenannte «Mindestlohninitiative» eingereicht, welche neu kommunale Mindestlöhne bei Erwerbtätigkeit fordern. Beiderorts wurde die Initiative durch den Gemeinderat für gültig erklärt. Doch wirtschaftlich drohen negative Folgen: Arbeitsplatzverluste, Schwarzarbeit und Rechtsunsicherheit. Der bewährte Weg über Gesamtarbeitsverträge bleibt die bessere Lösung.
In Biel und Bern wird zurzeit intensiv über einen kommunalen Mindestlohn diskutiert. Auf den ersten Blick mögen Mindestlöhne gerecht erscheinen – doch aus wirtschaftlicher Sicht sind sie problematisch, insbesondere auf kommunaler Ebene.
Was als sozial gerecht erscheint, wirft bei genauerer Betrachtung wirtschaftliche und rechtliche Fragen auf, die nicht ignoriert werden dürfen. Zunächst stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit: In einem föderalistischen System wie der Schweiz liegt die Sozialpolitik auf kantonaler Ebene. Gemeinden sind in der Regel nur für die Umsetzung zuständig – nicht aber für eigene Regulierungen. Die Idee eines kommunalen Mindestlohns steht daher auf wackligem juristischem Fundament und könnte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führen.
Doch nicht nur kommunale, auch kantonale Mindestlöhne sind problematisch. Solche Vorgaben greifen massiv in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ein – ein zentrales Prinzip unserer Wirtschaftsordnung.
Ökonomisch gefährden Mindestlöhne die bewährte Sozialpartnerschaft. Gesamtarbeitsverträge (GAV) regeln Löhne differenziert und realitätsnah. Sie bieten Flexibilität, sichern faire Bedingungen und vermeiden Bürokratie.
Ein fixer Mindestlohn wie die aktuell diskutierten 23.80 Franken trifft besonders KMU sowie Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Detailhandel. Höhere Kosten führen zu Stellenabbau, Schwarzarbeit und Abwanderung. Regionale Lohnvorgaben schaffen folglich ein Flickwerk, das Unternehmen schwächt und Arbeitsplätze gefährdet.
Fazit: Die Debatte ist berechtigt – aber kommunale oder auch kantonale Mindestlöhne sind nicht der richtige Weg. Stattdessen sollten GAVs weiter gestärktwerden. Sie sind wirtschaftlich tragfähig, demokratisch legitimiert und bieten echte soziale Sicherheit – ganz ohne die Risiken eines kommunalen Alleingangs. Die Wirtschaftsverbände (HIV und KMU) so- wie der Verband der Arbeitgeber hatten daher eine entsprechende Beschwerde beim jeweiligen Regierungsstadthalteramt eingereicht. In Bern wurde die Beschwerde zudem im September bereits an die nächste Instanz weitergezogen. Das Urteil ist momentan beim Verwaltungsgericht hängig.
