Gastbeitrag Daniel Wachter, Leiter AGR
Im Schwerpunktprogramm 2025–2028 definiert der HIV die Raumentwicklung als eines von sechs prioritären Themenfeldern und fordert dabei genügend Flächen für Arbeitsplätze sowie raschere Verfahren. Dieser Beitrag beleuchtet die gestellten Forderungen aus Sicht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR).

Daniel Wachter, Leiter des Amts für Gemeinden und Raumordnung
Das Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt, dass «die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten» seien. Die Forderungen des HIV sind also legitim. Allerdings formuliert das RPG noch viele weitere Ziele. Damit wird die Interessenabwägung zum Kern der Raumplanung. Sie ist über die Zeit anspruchsvoller geworden. Aufgrund des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums und des gesellschaftlichen Wandels sind einerseits die Bodenknappheit und die Ziel- und Interessenkonflikte stark angewachsen, und andererseits sind viele Zielbereiche der Raumplanung gesetzlich strenger reguliert worden. So können etwa die landwirtschaftlichen Fruchtfolgeflächen nur noch unter sehr engen Bedingungen eingezont werden und sind nur noch bedingt der Interessenabwägung zugänglich.
Für die Anliegen der Wirtschaft bedeutet dies aus Sicht des AGR:
Flächen: Bewährtes, wie das Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) oder die Arbeitszonenbewirtschaftung (AZB), ist mit Nachdruck weiterzuentwickeln. Der Kulturlandschutz ist aber hoch und wird auf längere Zeit hohe Hürden setzen. Der Fokus sollte deshalb vermehrt auf die bessere Nutzung bestehender Flächen gelenkt werden. Im Kanton Bern gibt es seit Jahren rund 500 ha unüberbaute Arbeitszonen (15 % aller Arbeitszonen). Stärkere Verdichtung von Arbeitszonen, Baulandmobilisierung, Baulandumlegung, aktive Flächenpolitik, kantonales Engagement für Arealentwicklungen sind Massnahmen, die vermehrt in Betracht zu ziehen sind. Solche aus fachlicher Sicht notwendige Massnahmen bedingen allerdings teils gesetzliche Anpassungen oder finanzpolitische Entscheide.
Verfahren: Wir unterstützen das Anliegen der Wirtschaft nach möglichst einfachen Verfahren. Seit 2019 steht die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) im Dialog mit dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) und sucht im «Kontaktgremium Planung» nach Verbesserungen an den Planungsverfahren. Mit einer Baugesetzrevision im Jahr 2022 wurden erste Anpassungen am Vorprüfungsverfahren gesetzlich beschlossen. Die Arbeiten gehen weiter. Gerade Anfang Mai tauschten wir uns in einer breit angelegten Workshopveranstaltung mit den Akteuren der bernischen Wirtschaft aus und werden die Vorschläge in die weiteren Umsetzungsarbeiten einfliessen lassen.