Gedanken zur schnelleren Realisierung von Wohnbauten

Es braucht von den Behörden verlässliche Fristen bei Bewilligungsverfahren, höhere Hürden für Einsprechende und mehr Flexibilität bei der Innenverdichtung.

Thomas Frutiger, Co-Verwaltungsratspräsident der Frutiger Gruppe mit über 2500 Mitarbeitenden. Aktuell hat das Unternehmen über 2000 Wohnungen in der Entwicklung und/oder im Bau im Kanton Bern.

Die Hauptursachen für das aktuell zu knappe Wohnungsangebot in den Städten und Agglomerationen im Kanton Bern sind vor allem die Verzögerungen durch Einsprachen. Es fehlt der politische Wille, rasch und mit effizienten Mitteln ein Bauprojekt schneller zu bewilligen. Die Folge davon ist, dass der benötigte Wohnraum in den Städten wie Bern und Thun verspätet auf den Markt kommt und die Preise weiter steigen – zum Nachteil der Wohnungssuchenden.

Fristen, Planungsprozesse, Verfahren: Bewilligungsbehörden sollen sich auf das Wesentliche konzentrieren, Entscheide von vorprüfenden Fachstellen und Gemeinden respektieren und nur die Rechtmässigkeit der Planung prüfen. Die Angst vor Fehlentscheiden und Rekursen darf nicht zu Verzögerungen führen und die Behörden müssen die ihnen erteilte Entscheidungskompetenz nutzen. Die höheren Instanzen haben Wohnbauprojekte zu priorisieren und rascher zu behandeln.

Bearbeitungsfristen müssten verbindlich begrenzt werden, z.B. 6 Monate für das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und für relevante Grossprojekte ab 100 Wohnungen sollten prioritäre Verfahren mit einem Fast Track möglich sein. Höhere Hürden für Einsprechende: Einsprachen ohne baurechtliche Legitimation (z. B. Aussicht, Besonnung), sollten als unzulässig erklärt werden und dürfen keine Verzögerungen verursachen. Missbräuchliche Einsprachen müssten strafrechtliche Konsequenzen haben und Schadenersatzforderungen sollten möglich sein.

Mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Einsprache könnte die Hürde der Einsprache erhöht werden. Diese Einmalzahlung von z. B. CHF 5000.– wird nur bei einer nicht missbräuchlichen Einsprache zurückbezahlt.

Im gesamten Verfahren eines Projektes sollte es nur noch einmal die Möglichkeit für Einsprachen geben – Mehrfacheinsprachen von gleichen Parteien sollten nicht mehr zulässig sein. Zusätzlich könnte die Einsprachefrist von 30 auf 20 Tage reduziert werden.

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