Transparenzregister in der Schweiz: So bereiten sich Unternehmen richtig vor
Die Schweiz steht vor einer wichtigen Neuerung im Bereich der Unternehmens-Compliance. Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) wird voraussichtlich per Anfang Oktober 2026 in Kraft treten. Mit diesem neuen Gesetz schafft der Bund erstmals ein zentrales Transparenzregister, das die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen erfasst. Ziel ist es, internationale Standards zu erfüllen und die Nachvollziehbarkeit von Eigentumsstrukturen zu erhöhen. Entsprechend hoch ist der zeitliche und regulatorische Druck auf die betroffenen Unternehmen.
Was ändert sich mit dem TJPG?
Viele Unternehmen kennen bereits heute Meldepflichten: Das Obligationenrecht verlangt, dass Gesellschaften ein Register ihrer wirtschaftlich Berechtigten führen und dass Beteiligte mit mehr als 25 % ihre wirtschaftlich berechtigte Person melden.
Neu ist jedoch Folgendes:
- Die Meldungen erfolgen künftig an ein eidgenössisches Transparenzregister.
- Die Einträge werden behördlich überprüfbar.
- Verstösse können strafrechtlich sanktioniert werden – mit Bussen von bis zu CHF 500’000.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Das TJPG gilt für:
- alle juristischen Personen nach Schweizer Recht, mit Ausnahme von Vereinen und Stiftungen
- ausländische juristische Personen, sofern sie
- eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben,
- ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz ausüben oder
- Grundeigentum in der Schweiz besitzen
Nicht betroffen sind:
- börsenkotierte Gesellschaften
- Tochtergesellschaften, die zu mehr als 75 % direkt oder indirekt solchen börsenkotierten Unternehmen gehören
Welche Meldepflichten gelten?
Gesellschaften müssen künftig die wirtschaftlich Berechtigten eindeutig identifizieren und melden. Erfasst werden mindestens:
- Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Adresse
- Art und Umfang der Kontrolle
Die Angaben müssen überprüft und dokumentiert werden. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht vor, dass in bestimmten Fällen auch eine AHV-Nummer oder eine ID-/Passkopie verlangt werden kann.
Mutationen müssen innert eines Monats gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über eine elektronische Plattform (Easy Gov).
Übergangsfristen für bestehende Unternehmen
Bestehende Gesellschaften müssen nach Inkrafttreten des TJPG eine Erstmeldung vornehmen. Die Fristen richten sich nach der Rechtsform:
- 3 Monate: Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision
- 4 Monate: andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision
- 5 Monate: Aktiengesellschaften ohne ordentliche Revision
- 6 Monate: übrige juristische Personen
Spätestens nach zwei Jahren müssen sämtliche wirtschaftlich Berechtigten im Register eingetragen sein. Diese längere Frist gilt für Gesellschaften, deren wirtschaftlich Berechtigte bereits als Organ oder Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sind.
Welche Sanktionen drohen?
Bei Verstössen kann die Kontrollstelle:
- Informationen einfordern
- Mitwirkungs- und Vermögensrechte suspendieren
- im Extremfall die Auflösung der Gesellschaft anordnen
Zusätzlich drohen:
- Bussen bis CHF 500’000 bei Meldepflichtverletzungen
- Bussen bis CHF 100’000 bei Missachtung behördlicher Verfügungen
Fazit: Jetzt Prozesse vorbereiten
Mit dem TJPG wird die Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte in der Schweiz deutlich erhöht. Für Unternehmen bedeutet dies eine Zunahme des administrativen Aufwands.
Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, interne Prozesse, Governance und Datenhaushalt zu überprüfen und anzupassen.
Die Meldung an das Transparenzregister kann vorbereiten werden mittels Registrierung auf EasyGov.
Weitere Informationen und Registrierung auf EasyGov