Neue US-Zölle auf Schweizer Exporte

Seit dem 24. Februar 2026 wurde auf Basis von Section 122 des Trade Act ein pauschaler Zusatz­zoll von 10 Prozent auf sämtliche US‑Importe erhoben. Diese Regelung läuft nun aus. Für Waren aus der Schweiz gilt künftig ein neuer Zollsatz von 12.5 Prozent, der aus der Section‑301‑Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit hervorgeht. Produkte, deren regulärer Meistbegünstigungszoll (MFN) unter 12.5 Prozent liegt, werden neu mit diesem Section‑301‑Zoll belegt. Liegt der MFN‑Zollsatz über 12.5 Prozent, bleibt der höhere MFN‑Tarif weiterhin massgebend.

Der HIV Kanton Bern hält den Entscheid für schwer nachvollziehbar, da er Schweizer Unternehmen im US‑Markt zusätzlich belastet und sie gegenüber Ländern mit tieferen Zollsätzen benachteiligt. Den Vorwurf, die Schweiz unternehme zu wenig gegen Zwangsarbeit, weist der Verband klar zurück: Schweizer Firmen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, und die Schweiz hat die relevanten internationalen Standards bereits umgesetzt.

Trotz der nun kommunizierten Zollregelung bleibt die Situation für die Unternehmen unsicher. Zwar halten sich die USA damit am gemeinsam vereinbarten Joint Statement, das eine Obergrenze von 15 Prozent vorsieht, doch steigen die Exportkosten weiter. Wichtig ist nun, dass aus der laufenden Section‑301‑Untersuchung keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

Die Gespräche mit den USA müssen deshalb konsequent weitergeführt werden, um die Benachteiligung gegenüber der EU und anderen Wettbewerbern zu reduzieren und weitere handelspolitische Unsicherheiten zu vermeiden. Der HIV Kanton Bern unterstützt den Bundesrat weiterhin dabei, eine verbindliche Lösung zu erreichen.

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