Bilanz des Exportdienstes (Berner Handelskammer)

Die Berner Handelskammer blickt auf ein herausforderndes und dynamisches Jahr 2024 zurück. Die weltwirtschaftlichen Unsicherheiten sowie regulatorische Veränderungen haben das Tagesgeschäft geprägt. Dennoch konnte das Team der Handelskammer durch Digitalisierung und gezielte Massnahmen die Exportdienstleistungen weiter optimieren. Die nachfolgenden Zahlen zeigen die Entwicklungen im Detail.





Carnet ATA/CPD – Stabile Nachfrage mit leichten Schwankungen

Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, welches bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr (Transit) von Waren anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Das Besondere und zugleich der entscheidende Vorteil dieses Verfahrens gegenüber einer temporären Einfuhr ausserhalb des ATA-Verfahrens sind, dass für die eingeführten Waren keine Einfuhrabgaben in den dem Verfahren angeschlossenen 80 Drittländern zu entrichten sind. Die Waren dürfen nicht verbraucht werden. Prospekte, sogenannte „give aways“ und Ähnliches sind deshalb genauso wenig zulässige Carnet-Waren wie verderbliche Waren. Das Carnet-System ist international geregelt durch Zollvereinbarungen der Weltzollorganisation (WCO). Es wird von der Internationalen Handelskammer (ICC) mit Hilfe ihrer Unterorganisationen – dem World ATA Council (WATAC) und der World Chambers Federation (WCF) – verwaltet. Ein Carnet ATA kann für unterschiedliche Arten der Warenverwendung ausgestellt werden. Da die Vertragsstaaten dies unterschiedlich handhaben, seien hier die in der Regel akzeptierten Verwendungsarten genannt:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstungsgegenstände

Im Jahr 2024 wurden 2'018 Carnet ATA/CPD ausgestellt, ein leichter Anstieg von 1.8 % gegenüber 2023. Die Nachfrage blieb über das Jahr hinweg stabil, mit Spitzenwerten im März und Juli, während im August ein Rückgang zu verzeichnen war. Eine Veränderung gab es im Bereich der Kautionsprozesse, die durch eine Lösung mit Swisscaution vereinfacht wurden und Unternehmen sowie Privatpersonen eine effizientere Abwicklung ermöglichen. Die Berner Handelskammer bleibt eine verlässliche Anlaufstelle für die reibungslose Ausstellung dieser wichtigen Exportdokumente.

Beglaubigungen – Leichter Rückgang, digitale Quote wächst

Ursprungsbeglaubigungen basieren auf den autonomen/nationalen Ursprungsregeln und werden in der Schweiz ausschliesslich von der zuständigen Handelskammer ausgestellt. Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigen die Handelskammern auch andere Dokumente und Atteste wie Visa-Anträge, Handelsregisterauszüge oder Verträge. Ursprungsbeglaubigungen dienen zum Nachweis des Ursprungs sowie des Wertes oder des Preises einer Ware. Sie können weitere Angaben enthalten, die zur Identifizierung der Ware erforderlich sind. Sie können aus verschiedenen Gründen verlangt werden:

  • zur Kontrolle der Einfuhrkontingente
  • bei Devisen- und Importvorschriften bei Akkreditivgeschäften
  • für Einfuhr und Verzollung
  • zur Erfüllung der Ländervorschriften im Bestimmungsland im öffentlichen Beschaffungswesen
  • für Quotenregelung und Kontingente (z.B. Textile, Stahl) als Beweisdokument
  • für die Richtigkeit von Angaben in Offerten (Schweizer- und Drittlandursprung)
  • für aussenwirtschaftliche Massnahmen bei der Wareneinfuhr und -ausfuhr
  • als Anti-Dumping-Massnahmen
  • zu statistischen Zwecken

Eine Ware hat schweizerischen Ursprung, wenn sie in der Schweiz entweder vollständig erzeugt oder genügend bearbeitet wurde. Ein ausländischer Ursprung darf von der Handelskammer nur auf der Grundlage eines nachprüfbaren Ursprungsnachweises legalisiert werden.

In der Schweiz beruht diese gesetzliche Ordnung des Ursprungszeugniswesens auf der Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB) vom 9. April 2008 und die dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen in der VUB-WBF und in den entsprechenden Dienstanweisungen.

Im Jahr 2024 wurden 9'344 Beglaubigungen durchgeführt, was einem Rückgang von 7.58 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Gleichzeitig stieg der Anteil digitaler Beglaubigungen weiter auf 80 %, während nur noch 20 % physisch ausgestellt wurden – ein Anstieg von 6 % gegenüber 2023. Zum Vergleich: 2021 lag das Verhältnis noch bei 50:50. Die Berner Handelskammer setzt weiterhin auf den digitalen Ausbau, um Unternehmen effizientere und sichere Lösungen zu bieten.

Während die Zahlen im April und Oktober stabil blieben, zeigte sich im August ein Rückgang. Die Berner Handelskammer fokussiert sich weiterhin darauf, den digitalen Beglaubigungsprozess auszubauen und Unternehmen effizientere, sichere und schnellere Lösungen anzubieten.

CITES-Zertifikate – Rückgang trotz stabiler Nachfrage

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen, ist eine von weltweit 180 Staaten unterzeichnete Handelskonvention, welche die Erhaltung und eine nachhaltige Nutzung der Tier- und Pflanzenpopulationen unserer Welt zum Ziel hat. Bereits vor mehreren Jahrzehnten wurde erkannt, dass sich der übermässige internationale Handel für viele Tier- und Pflanzenarten zu einer ernsthaften Gefahr zu entwickeln droht. Sie sollen nur in dem Mass gehandelt werden, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben. Ein nachhaltiger, geregelter Handel ist oft eine effizientere Schutzmassnahme als ein absolutes Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt. 

Die durch CITES geschützten Arten werden je nach Gefährdungsgrad in drei Schutzstufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teile und Erzeugnisse ist entweder verboten (Anhang I, mit Ausnahmen) oder nur mit Bewilligung möglich.

Als Vollzugsbehörde von CITES sowie des Internationalen Walfangübereinkommens (IWC) leistet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen.

Im Jahr 2024 wurden 6'246 CITES-Zertifikate ausgestellt, was einem Rückgang von 6.2 % im Vergleich zu 2023 entspricht. Während die Monate April und Oktober stabile Werte zeigten, war im Juli ein deutlicher Einbruch erkennbar. Der internationale Handel mit geschützten Arten bleibt komplex, und die Berner Handelskammer unterstützt Unternehmen weiterhin bei der korrekten Abwicklung dieser sensiblen Exporte.

2018

Carnet ATA

157

Neue Carnet ATA Kundinnen und Kunden

6246

Cites

161

Exportberatungen

9344

Beglaubigungen

Sektion: Jahresbericht ändern