Hinsichtlich Steuern ist der Kanton Bern im schweizweiten Vergleich auch 2024 am untersten Ende der Skala. Dies zeigt der jährliche Berner Steuermonitor von KPMG und HIV.





Kantonale Gewinnsteuersätze 2024 – rote Laterne

Der Kanton Bern hat die Steueranlage für juristische Personen um zwei Steuerzehntel gesenkt. Bei den Gewinnsteuersätzen für juristische Personen belegt der Kanton Bern aber weiterhin den letzten Platz im interkantonalen Vergleich. Für die juristischen Personen soll es nach Meinung des Regierungsrates bis 2027 Entlastungen im Umfang von 1,5 kantonalen Steuerzehntel geben. Das ist ein bescheidener Schritt. Mit Blick auf die angestrebten Rangverbesserungen im interkantonalen Vergleich bleiben die Schritte ungenügend.

Nach wie vor überhöhte Steuersätze für natürliche Personen

Der Kanton Bern ist mit einem der schweizweit höchsten Einkommensspitzensteuersätzen von 41,04 % ungünstig auf dem drittletzten Platz im interkantonalen Vergleich positioniert. Der Durchschnitt liegt bei 32,73 %. Die im Kanton Bern geplante kantonale Steueranlagesenkung bei natürlichen Personen um 0,5 Steuerzehntel wird auf 2025 verschoben. Diese Senkung wird den Kanton Bern steuerlich jedoch nicht wesentlich attraktiver machen, ist aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Steuergesetzrevision 2027

Der HIV setzte sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren dafür ein, dass Steueranpassungen nicht nur einseitig niedrige Einkommen entlasten, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gelten. Konkret setzte sich der HIV für eine Senkung der Gewinnsteuern in der dritten Tarifstufe ein. Des Weiteren forderte der HIV eine Reduktion der Besteuerung von Vorsorgekapitalien als Massnahme zur Standortförderung.

Freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen

Das Postulat wurde in der Frühlingssession 2024 angenommen und der HIV setzt sich für eine zielgerichtete Umsetzung in der politischen Begleitgruppe ein.

Vernehmlassung Änderung des Innovationsförderungsgesetzes

Der HIV hat sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für ein Nichteintreten eingesetzt, da die Einführung wiederkehrender Finanzhilfen aus ordnungspolitischer Sicht abgelehnt wird und der Anreiz für Institutionen, langfristig eigenständig zu wirtschaften, verloren ginge. Zudem bestehe die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und einer ineffizienten Mittelverwendung, während gleichzeitig die finanzielle Lage des Kantons Bern eine zurückhaltende Ausgabenpolitik erfordert.

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