Der HIV Kanton Bern beschliesst die JA-Parole
Mit der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes werden die Schweizer Exportbestimmungen an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa angepasst. Neu sollen Ausfuhren an Staaten möglich sein, die über ein mit der Schweiz vergleichbares Exportkontrollregime verfügen und in der Verordnung entsprechend aufgeführt sind. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Exportkontrollen erhalten und der Bundesrat kann Ausfuhren weiterhin untersagen, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Interessen dies erfordern.
Der Handels- und Industrieverein erachtet eine wettbewerbsfähige Sicherheits-, Industrie- und Zulieferbranche als wichtigen Bestandteil des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Da der Schweizer Heimmarkt klein ist, sind viele Unternehmen auf den Zugang zu internationalen Märkten und Wertschöpfungsketten angewiesen. Die Vorlage trägt den veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen Rechnung und verhindert, dass Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten benachteiligt werden.
Aus Sicht der Wirtschaft stärkt die Gesetzesänderung die industrielle Basis der Landesverteidigung und die Einbindung der Schweizer Industrie in internationale Lieferketten. Gleichzeitig bleiben die bewährten Kontrollmechanismen bestehen. Exporte in Staaten, welche Menschenrechte schwerwiegend verletzen oder bei denen ein hohes Risiko des Missbrauchs besteht, bleiben weiterhin ausgeschlossen. Zudem behält der Bundesrat die Möglichkeit, Ausfuhren zu untersagen, wenn übergeordnete Interessen der Schweiz dies erfordern.
Der Leitende Ausschuss kommt deshalb zum Schluss, dass die Vorlage sowohl den sicherheitspolitischen Entwicklungen als auch den Bedürfnissen der Schweizer Industrie Rechnung trägt und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz stärkt.
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