Berner Patentbox: steuerlich attraktiv aber zu wenig genutzt
Bernische Unternehmen können von einer Ermässigung von 90% auf Reingewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten auf Kantons- und Gemeindeebene profitieren. Trotz ihrer steuerlichen Attraktivität wird das Potenzial der Patentbox aus Sicht der Autorin und des Autors nicht ausgeschöpft, obwohl sich deren Einführung oft als weniger komplex erweist als befürchtet.
Mit der Einführung einer Patentbox im Zuge der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) setzte der Bund per 1. Januar 2020 ein klares Zeichen zur Förderung der Innovationskraft von Unternehmen. Bernische Unternehmen können seitdem von einer Ermässigung von 90% auf Reingewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten profitieren und ihren Gewinnsteuersatz von 20.5% bis zu 12% senken.
Die Nutzung der Patentbox setzt voraus, dass ein Patent oder vergleichbares Recht auf ein Produkt oder Verfahren besteht. Vor erstmaliger Anwendung der Patent- box ist mit dem Patent zusammenhängenden F&E-Aufwand (inkl. allfälliger Sonderabzug) der vergangenen zehn Steuerperioden dem steuerbaren Gewinn hinzuzurechnen. Unternehmen, welche die Vorteile der Patentbox nutzen möchten, müssen somit ihre F&E-Aufwendungen sauber dokumentieren. Der Kanton Bern kennt im Vergleich zu anderen Kantonen eine besonders vorteilhafte Regelung für den Patentboxeintritt, indem ein einfacher Steuersatz von lediglich 0.5% auf 70% der kumulierten F&E-Kosten an- gewendet wird, was minimale steuerliche Folgen auslöst.
Die Ermässigung wird für jede Box einzeln berechnet. Bei Produkten und Produkt- gruppen wird der Boxengewinn um 6% der zugewiesenen Kosten sowie dem Markenentgelt verringert. Dieser Residualgewinn ist anschliessend mit dem sog. Nexusquotienten zu multiplizieren. Dieser jährlich zu berechnende Quotient kann maximal 100% betragen und ist umso höher, je mehr mit dem Patent zusammen- hängender eigener F&E-Aufwand im Inland angefallen ist. Die Patentboxermässigung entspricht schliesslich 90% des durch den Nexusquotienten angepassten Boxengewinns und ist auf höchstens 70% des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Die erfolgreiche Implementierung der Patentbox verschafft Unternehmen eine steuerliche Entlastung und mehr finanzielle Mittel für F&E, was ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

