Länderspezifische Informationen

Bei der Verwendung von Carnet ATA/CPD kann es je nach Bestimmungsland unterschiedliche Sonderregelungen geben. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über diese Spezialfälle.

Albanien
Das Carnet ATA für Albanien kann für alle drei Verwendungszwecke eingesetzt werden. Carnet ATA werden im Postverkehr und bei unbegleiteten Waren nicht akzeptiert, der Transit ist jedoch möglich. Carnet ATA müssen in englischer Sprache ausgefüllt werden. Die Zollbehörden können eine Übersetzung verlangen, falls das Carnet ATA in einer anderen Sprache ausgefüllt wurde.

Brasilien
Das ICC Sekretariat in Paris hat mitgeteilt, dass der bürgende Verband Brasiliens (CNI) das Mandat nicht dauerhaft erneuern wird. Ab dem 1.1.2022 dürfen Carnet ATA in Brasilien nicht verwendet werden. Dies gilt auch für Carnet ATA, welche sich bereits im Umlauf befinden. Wir halten Sie auf dem Laufenden, falls das ICC Sekretariat Neuigkeiten aus Brasilien bekommen sollte.

China
Eingeschränkter Anwendungsbereich
Carnet ATA sind in China ausschliesslich für offizielle *Ausstellungen/Messen/Kongresse* zugelassen. Die Vorführung oder Ausstellung von Waren an privaten Veranstaltungen oder in Verkaufsstellen des Detailhandels ist ausdrücklich untersagt.

Wiederausfuhrfrist
Mit Carnet ATA vorübergehend nach China eingeführte Waren müssen spätestens 6 Monate nach dem Einfuhrdatum wieder ausgeführt werden. Diese Frist kann jedoch vom chinesischen Zoll verlängert werden. Der Exporteur muss den Antrag mindestens 14 Tage vorher stellen.

Spezielle Bestimmungen
Bitte beachten Sie, dass der chinesische Zoll bei der Einfuhr nach China Dokumente verlangen kann, welche bestätigen, dass die tatsächliche Verwendung der Waren auch den Angaben im Feld "C" des Carnet-Deckblattes entspricht, z.B. anhand einer Teilnahmebestätigung (Ausstellung, Messe), eines Genehmigungsschreibens der zuständigen chinesischen Behörde (Berufsmaterial, Warenmuster) oder eines ähnlichen Dokumentes.

Registrierung in der Datenbank der Zollbehörden Chinas
Jedes Carnet ATA muss beim chinesischen Zoll elektronisch erfasst werden. Für Carnet-Waren, die als Frachtgut eingeführt werden, muss der Spediteur für die Registrierung vor der Anmeldung für die Zollformalitäten beim chinesischen Zoll mit CCPIT/CCOIC Kontakt aufnehmen.

Kontakt CCPIT/CCOIC

Zweigstelle Beijing (Montag - Freitag von 09.00 - 16.30 Uhr):
Terminal 2; +86 10 645 304 30, Terminal 3: +86 10 645 954 22
Zweigstelle CCPIT Shanghai; +86 21 638 466 28

Werden Waren als Handgepäck mitgeführt, kann der Carnet-Inhaber die Ware zunächst durch den chinesischen Zoll prüfen lassen. In den darauf folgenden 3 Tagen muss er bei einem CCPIT/CCOIC (Beijing oder Shanghai) Büro vorsprechen, um die elektronische Anmeldung vornehmen zu lassen.

Indonesien
Der indonesische Zollbürge weist darauf hin, dass Indonesien keine Vertragspartei des Anhangs B "Warenmuster" der Istanbul Konvention ist. Dies bedeutet, dass keine Carnet ATA für Warenmuster oder Demonstrationszwecke akzeptiert werden. Wenn das Feld "C" des Carnet ATA mit "sample" oder "demo oder Demonstration" ausgefüllt ist, hat dies eine Zurückweisung des Carnet ATA zur Folge.

Das Carnet ATA für Indonesien wird akzeptiert für "Ausstellungen und Messen", "Berufsausrüstung", " Waren für Unterricht, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke", "persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und Ware für Sportzwecke", "Ware für humanitäre Zwecke" und "Beförderungsmittel".

Die Wiederausfuhrfristen, die der indonesische Zoll bei der Einfuhr ggf. vorschreibt, sind unbedingt einzuhalten.

Carnet ATA werden im Postverkehr nicht akzeptiert, der Transit und bei unbegleiteten Waren ist jedoch möglich. Carnet ATA müssen in englischer oder indonesischer Sprache ausgefüllt werden. Die Zollbehörden können eine Übersetzung verlangen, falls das Carnet ATA in einer anderen Sprache ausgefüllt wurde.

Carnet ATA werden in Indonesien von allen Zollämtern während deren Öffnungszeiten akzeptiert, d.h. von 7.30 bis 17.00 Uhr.

Folgende Zollämter sind rund um die Uhr geöffnet:
a) Kantor Pelayanan Utama Bea dan Cukai Tipe A Tanjung Priok, Jakarta, Indonesien (Zollamt Typ A in Tanjung Priok, Jakarta)
b) Kantor Pengawasan dan Pelayanan Bea dan Cukai, Tipe Madya Pabean Soekarno-Hatt, Tangerang, Banten, Indonesien (Vermittlungs-Zollamt in Soekarno-Hatta, Tangerang, Banten).

Japan
Die japanischen Zollbehörden akzeptieren keine Anschlusscarnets. Dies bedeutet für Sie, dass Sie die Ware unbedingt vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist des Carnets wieder ausführen müssen. Sportausrüstungen für internationale Sportveranstaltungen sind für Reisen nach Japan mit dem Verwendungszweck "Berufsmaterial" oder "Ausstellungen/Messen" im Carnet ATA zugelassen. Verbrauchs- und Entsorgungsgüter dürfen jedoch nicht mit einem Carnet eingeführt werden, auch wenn diese für einen internationalen Sportanlass verwendet werden.

Mexiko (Verlängerung der Wiederausfuhrfrist)
Die mexikanischen Zollbehörden bestimmen grundsätzlich für jedes Carnets ATA eine verkürzte Wiederausfuhrfrist von sechs Monaten. Im Fall von Nichtbeachtung dieser Wiederausfuhrfrist werden Ordnungsbussen erhoben. Um dies zu vermeiden, kann der Carnetinhaber (oder sein Vertreter) die Verlängerung der Wiederausfuhrfrist beantragen. Dieser Antrag muss mindestens 1 Monat vor Ablauf der ursprünglichen Wiederausfuhrfrist eingereicht werden. Gemäss Information der ICC (International Chamber of Commerce) hat diese neu mit dem mexikanischen Zollbürgen vereinbart, dass für die Verlängerung der Wiederausfuhrfrist keine Gebühren mehr erhoben werden. Das heisst, ein Antrag auf Verlängerung der Wiederausfuhrfrist kann ohne Mehrkosten beantragt werden.

Norwegen (Transit durch die EU - Strassentransport)
Aus abwicklungstechnischen Gründen empfehlen wir bei Carnets ATA für Norwegen, bei welchen die Waren auf der Strasse durch die EU transportiert wird, keine Transitblätter mehr zu benutzen. Dies, da in letzter Zeit vermehrt Probleme aufgetreten sind, wenn Transitblätter unsachgemäss (Transit nicht oder verspätet gelöscht) bearbeitet wurden.

Verwenden Sie bitte für den Transit durch die EU normale Einfuhr- und Wiederausfuhrblätter und beantragen Sie bitte jeweils genügend Einfuhr- und Wiederausfuhrblätter für die Hin- und Rückreise sowie die Einfuhr und Wiederausfuhr in Norwegen.


Russland

Die ICC "International Chamber of Commerce" in Paris ist vom bürgenden Verband in Russland informiert worden, dass der russische Zoll eine Vorschrift betreffend der Erweiterung der Anerkennung von Carnet ATA erlassen hat. Gemäss der neuen Zollregelung akzeptiert die Russische Föderation neu die vorübergehende Einfuhr von Tieren mit Carnet ATA unter den Bestimmungen des Istanbul-Übereinkommens.


Südafrika (Transit-Vorgänge)
Aufgrund neuer Vorschriften des südafrikanischen Zolls werden an südafrikanischen Seehäfen keine Carnet ATA mehr abgefertigt, sondern im Transitverfahren zur Einfuhr an die Inlandzollamt weitergeleitet. Somit müssen künftig Carnet ATA für Waren, die auf dem Seeweg nach Südafrika versandt werden, Transitblätter enthalten.

Türkei

Das Sekretariat der ICC in Paris hat mitgeteilt, dass die türkische Zollbehörde eine Vorschrift betreffend Carnet-Warenliste erlassen hat. Der neuen Zollregelung zufolge müssen alle allgemeinen Warenlisten in digitaler Form bereitgestellt werden. Carnet-Inhabern wird empfohlen, die allgemeine Liste ihrer Carnet als Excel-Datei auf einem USB-Stick zu speichern und diese Datei auf Anfrage dem türkischen Zoll zur Verfügung zu stellen.

Die Türkei hat seit Ende November 2015 die Vorschriften für die Benützung von Carnet ATA drastisch verschärft. Es ist deshalb unerlässlich, dass u. a. alle Fristen streng eingehalten werden, insbesondere die

  • Gültigkeitsfrist (Verfalldatum) des Carnet,
  • Wiederausfuhrfrist, die vom türkischen Zoll auf dem Stammabschnitt „Einfuhr“in der Rubrik 2 eingetragen wird (siehe Beispiel).

Grundsätzlich beträgt die Wiederausfuhrfrist der Waren aus der Türkei sechs Monate. Carnet-Inhaber können beim türkischen Zoll die Verlängerung der Wiederausfuhrfrist beantragen. Jegliche Anträge dieser Art müssen in jedem Fall vor Ablauf der ursprünglichen Wiederausfuhrfrist gestellt werden.

Werden die Fristen versäumt oder die Waren überhaupt nicht wieder aus der Türkei ausgeführt, kann dies sehr hohe Geldbussen nach sich ziehen (bis zum zweifachen des auf dem Carnet ATA deklarierten Warenwerts).

Auch ist darauf zu achten, dass

  • sämtliche Regelungen und Vorschriften der massgeblichen internationalen Zoll-Abkommen über die verschiedenen Verwendungszwecke (Berufsmaterial, Ausstellungen/Messen/Kongresse, Warenmuster usw.) eingehalten werden.
  • wenn dem Carnet ATA eine Vollmacht beigefügt wird, welche eine Drittperson oder eine Firma zur Abfertigung der nötigen Zollformalitäten ermächtigt, muss diese Vollmacht grundsätzlich vom türkischen Konsulat beglaubigt werden. Zudem muss Feld B des Carnet ATA zwingend den Vermerk "as per attached power(s) of attorney" enthalten.

Vietnam
Der Weltrat für Carnet ATA (WATAC) in Paris hat mitgeteilt, dass die Republik Vietnam am 1. Mai 2022 dem Carnet-Verfahren beitreten und dadurch das 79. Land bzw. Zollgebiet der internationalen Garantiekette WCF/ATA sein wird. Die Republik Vietnam hat die Anlage A und B1 des Istanbul-Übereinkommens angenommen.