Kirchensteuer für Unternehmen: Warum jetzt eine echte Systemkorrektur nötig ist

Die Diskussion rund um die Kirchensteuer für juristische Personen im Kanton Bern gewinnt zunehmend an Dynamik. Ein aktueller Regierungsratsbericht prüft verschiedene Modelle – doch aus Sicht der Wirtschaft bleibt die zentrale Frage unbeantwortet: Wie schaffen wir ein zeitgemässes, faires und standortstärkendes System?

Der HIV Kanton Bern fordert deshalb eine klare Entscheidung in der kommenden Frühlingssession: Wahlfreiheit statt Pflichtabgabe.

Warum die heutige Pflichtabgabe nicht mehr zeitgemäss ist
Die Kirchensteuer für Unternehmen wurde 1876 eingeführt – zu einer Zeit, als grosse Industrieunternehmen zusätzliche soziale Belastungen verursachten und kirchliche Unterstützung vermehrt nötig war. Heute jedoch zeigt sich ein ganz anderes Bild:

  • Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage hat sich grundlegend verändert.
  • Unternehmen fragen zunehmend nach Gleichbehandlung mit natürlichen Personen, die bereits heute frei entscheiden können, ob sie eine Kirchensteuer zahlen möchten.
  • Der Standortwettbewerb zwischen den Kantonen nimmt zu – und Zwangsabgaben sind für Unternehmen ein Nachteil.

Gerade mit dem Vorschlag der Regierung (Entlastung der Unternehmen mit einem Gewinn bis CHF 700'000) könnten diejenigen Firmen profitieren, welche auch Hauptauftragnehmer von Kirchenaufträgen sind. Zudem vermissen die Unternehmungen direkte Kontakte zwischen den regionalen Kirchenorganisationen und den Unternehmen, um finanzielle Zuwendungen abzusprechen bzw. auszuhandeln – so wie es andere Organisationen auch machen (z. B. Vereine für Sponsoring). Es muss bewusst sein, dass diese Gelder nicht eingespart werden, sondern für die Unternehmen betriebsspezifische Investitionen wie Maschinen, Energiemassnahmen oder Lohnmassnahmen genutzt werden könnten.

Die finanzielle Lage der Kirchgemeinden: stabil und solide
Der Bericht zur Kirchensteuer für Juristische Personen zeigt klar: Die Kirchgemeinden im Kanton Bern verfügen über eine sehr starke finanzielle Basis.

  • Bilanzüberschussquotient: durchschnittlich 208 %
  • Durchgehend positive Jahresergebnisse
  • Ø Jahresgewinn: rund CHF 30 Mio.
  • Wegfall der Kirchensteuer (ca. CHF 40 Mio.) = Nettoeffekt von lediglich ca. CHF 10 Mio.

Dieser Betrag gilt als verkraftbar, insbesondere wenn Effizienzsteigerungen, Fokussierung aufs Kerngeschäft, weniger Grossspenden sowie stärkeres Fundraising und Freiwilligenarbeit eingesetzt werden.

Der Blick über die Kantonsgrenzen zeigt: Freiwilligkeit funktioniert
Mehrere Kantone haben die Kirchensteuer für Unternehmen bereits reformiert:

  • Abgeschafft: Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Aargau, Genf
  • Freiwillige Lösung: Neuenburg, Tessin

Diese Modelle stärken nachweislich den Standort und erhöhen die Attraktivität für Unternehmen. Auch der Avenir‑Suisse‑Freiheitsindex bestätigt dies.

Warum die vorgeschlagene Freigrenze nicht genügt
Der Regierungsrat schlägt eine Freigrenze für Unternehmen mit tiefen Gewinnen vor. Doch damit bleibt das Grundproblem bestehen:

  • Das System bleibt eine Pflichtabgabe.
  • Die Gleichbehandlung gegenüber natürlichen Personen bleibt aus.
  • Die Standortattraktivität wird nicht nachhaltig verbessert.

Aus freiheitlicher und wirtschaftlicher Sicht führt nur die freiwillige Zuwendung zur echten Systemkorrektur.

Fazit: Wahlfreiheit ist fair, zeitgemäss und stärkt den Standort Bern
Die freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen erfüllt als einzige Variante:

  • den ursprünglichen Auftrag des Postulats
  • das Prinzip der Gleichbehandlung
  • die Bedürfnisse eines modernen, wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts

Der HIV Kanton Bern fordert deshalb den Grossen Rat auf, den Weg für diese überfällige Reform freizumachen.

Carlos Reinhard, Präsident Wirtschaft Thun Oberland, Fraktionspräsident FDP.Die Liberalen Kanton Bern
Carlos Reinhard, Präsident Wirtschaft Thun Oberland, Fraktionspräsident FDP.Die Liberalen Kanton Bern
Sektion: HIV ändern