Revidiertes Urheberrecht
Fit fürs digitale Zeitalter: Das modernisierte Urheberrecht ist am 1. April 2020 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen haben auch Auswirkungen auf unsere Unternehmen. Insbesondere gilt es die Neuregelung betreffend den Schutz von Fotografien zu beachten.
Die Wirtschaft begrüsste das revidierte Urheberrechtsgesetz. Das neue Gesetz ist an die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst und eine gute Grundlage, um die Herausforderungen der Digitalisierung angehen zu können.
Erweiterter Schutz für Fotografien
Eine im Geschäftsalltag wesentliche Neuerung tritt hinsichtlich der Fotografien in Kraft. Bisher mussten Fotos, damit sie urheberrechtlich geschützt werden konnten, einen genügend individuellen Charakter haben. Ob diese Individualität gegeben ist, musste im Streitfall das Gericht abwägen. Damit ist seit dem 1. April 2020 Schluss. Neu sind alle Fotos, ob analog oder digital, ob professionell oder laienhaft geschossen, in der Schweiz urheberrechtlich geschützt.
Wer ein Foto ausserhalb des privaten Rahmens und insbesondere auch im digitalen Kontext – inklusive Soziale Medien – verwenden möchte, muss zwingend die Nutzungsrechte für jede Verwendung abklären, denn das Urheberrecht liegt immer bei der Fotografin bzw. dem Fotografen.
Auch ältere Bilder betroffen
Achtung: Das neue Urheberrecht gilt auch für Fotos, die vor dem 1. April 2020 aufgenommen wurden. Das heisst, dass man grundsätzlich auch eine Erlaubnis braucht, wenn man ein älteres, unoriginelles Bild verwenden will. Wenn ein Bild jedoch bereits vor der Gesetzesanpassung publiziert wurde, braucht es keine nachträgliche Einwilligung.
Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat eine Checkliste mit Tipps für die Nutzung von Fotos erstellt.
Voraussetzungen für den Schutz von Fotografien
– Ein Mensch muss das Bild gemacht haben. Fotos von Überwachungskameras oder Radarfallen sind in der Regel nicht geschützt.
– Das Foto muss ein dreidimensionales Objekt abbilden. Eine Fotokopie oder ein Foto eines anderen Bildes, eines Textes oder Planes ist nicht geschützt, weil nur eine zweidimensionale Vorlage wiedergegeben wird. Allerdings kann das, was auf der Kopie zu sehen ist, geschützt sein – also muss man unter Umständen zur Verwendung dennoch eine Erlaubnis einholen.
Unter den Schutz von Fotografien fallen grundsätzlich alle Wiedergaben, die ähnlich wie Fotos hergestellt wurden. Dazu gehören etwa Infrarot- und Röntgenbilder, Makro- und Mikrokopien oder Abzüge eines Negativfilms. Auch einzelne Bilder aus einem Film fallen darunter.
Fotografinnen und Fotografen haben Urheberrechte an ihren Bildern. Sie können auf Namensnennung bestehen und bestimmen, wann, wie und wo ihre Fotos verwendet werden.
