Beim Carnet ATA/CPD handelt es sich um ein Zolldokument einer internationalen Bürgschaftskette. Für alle von der Berner Handelskammer ausgestellten Carnets ATA/CPD funktionieren wir als Bürge gegenüber den Zollbehörden des besuchten Landes.
Als Absicherung der Risiken, die sich für uns aus dieser Verpflichtung ergeben, verlangen wir vom Carnet ATA/CPD-Inhaber eine Sicherstellung in der Höhe von 20 % für Mitglieder des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern bzw. 30 % für Nichtmitglieder des im Carnet ATA/CPD angegebenen Warenwertes. Diese kann wie folgt geleistet werden:
- Bardepot am Schalter (ab Fr. 5'000.-- erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.--)
- Bankcheck (wird eingelöst! à Bearbeitungsgebühr Fr. 20.--)
- Einzahlung auf unser Postcheckkonto 30-733608-7
- unbefristete Solidarbürgschaft Ihrer Bank
- Kreditkarte am Schalter: EC-direct, POSTCARD, VISA und MASTERCARD
Die Berner Handelskammer erteilt keine Carnets ATA/CPD ohne die oben erwähnte Sicherstellung. Demzufolge ist bereits bei der Einreichung der Unterlagen (ausgefülltes Gesuch und Carnet ATA/CPD) das Bardepot zu leisten bzw. die abgestempelten Postquittung oder das Original der Bankkaution einzureichen.
Nach Rückgabe des benutzten und ordnungsgemäss gelöschten Carnet ATA/CPD wird das geleistete Bardepot zurückbezahlt bzw. die Bankkaution der ausstellenden Bank per Einschreiben retourniert.

