Merkblatt Kautionen

Beim Carnet ATA/CPD handelt es sich um ein Zolldokument einer internationalen Bürgschaftskette. Für alle von der Berner Handelskammer ausgestellten Carnets ATA/CPD funktionieren wir als Bürge gegenüber den Zollbehörden des besuchten Landes.

 

Als Absicherung der Risiken, die sich für uns aus dieser Verpflichtung ergeben, verlangen wir vom Carnet ATA/CPD-Inhaber eine Sicherstellung in der Höhe von 20 % für Mitglieder des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern bzw. 30 % für Nichtmitglieder des im Carnet ATA/CPD angegebenen Warenwertes. Diese kann wie folgt geleistet werden:

 

  • Bardepot am Schalter (ab Fr. 5'000.-- erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.--)
  • Bankcheck (wird eingelöst! à Bearbeitungsgebühr Fr. 20.--)
  • Einzahlung auf unser Postcheckkonto 30-733608-7
  • unbefristete Solidarbürgschaft Ihrer Bank
  • Kreditkarte am Schalter: EC-direct, POSTCARD, VISA und MASTERCARD

Die Berner Handelskammer erteilt keine Carnets ATA/CPD ohne die oben erwähnte Sicherstellung. Demzufolge ist bereits bei der Einreichung der Unterlagen (ausgefülltes Gesuch und Carnet ATA/CPD) das Bardepot zu leisten bzw. die abgestempelten Postquittung oder das Original der Bankkaution einzureichen.

 

Nach Rückgabe des benutzten und ordnungsgemäss gelöschten Carnet ATA/CPD wird das geleistete Bardepot zurückbezahlt bzw. die Bankkaution der ausstellenden Bank per Einschreiben retourniert.

 

Handels- und Industrieverein des Kantons Bern | Kramgasse 2 | PF 5464 | 3001 Bern | Tel. 031 388 87 87 | info@bern-cci.ch

Berner Handelskammer (Exportdienst) | Kramgasse 2 | PF 5464 | 3001 Bern | Tel. 031 388 70 70 | Fax 031 388 87 88 | bhk@bern-cci.ch